Akkreditierungsumfang

Die Akkreditierung ist die formelle Anerkennung durch eine Akkreditierungsstelle, dass eine Konformitätsbewertungsstelle (Prüf-, Kalibrier-, Inspektions-, Zertifizierungs-, Verifizierungsstelle) die jeweils für sie geltenden Anforderungen an Qualifikation und Ausstattung erfüllt. Sie gilt damit als kompetent, bestimmte Tätigkeiten auszuüben.

Die Akkreditierung Austria ist auf Grundlage der EU-Verordnung VO (EG) Nr. 765/2008 und dem Akkreditierungsgesetz (AkkG) 2012 die österreichische nationale Akkreditierungsstelle und im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort eingerichtet.