Notifizierungsumfang
Stellen können für EU-Verordnungen, EU-Richtlinien oder die Teilnahme an internationalen Prüfungsübereinkommen notifiziert (= der Europäischen Kommission durch eine notifizierende Stelle bzw. Notifizierungbehörde benannt) werden. Für notifizierte Stellen ist die gegenseitige Anerkennung und damit die Vertrauensbildung und der Kompetenznachweis durch das europäische Recht gegeben. Notifizierte Stellen (engl. Notified Bodies) werden im Auftrag der Hersteller tätig, um die Konformitätsbewertung von Herstellern von Industrieerzeugnissen unterschiedlicher Art zu begleiten und zu kontrollieren.