Arbeitsmittelverordnung §6 (AM-VO)

Gemäß der Arbeitsmittelverordnung §6 in Österreich müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass alle Arbeitsmittel regelmäßig auf ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit überprüft werden.

Diese Prüfungen tragen entscheidend dazu bei, Risiken zu minimieren und die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen zu erfüllen, wodurch der Schutz der Mitarbeiter gewährleistet wird.

Unser Angebot im Bereich AM-VO §6
  • Abnahmeprüfung
  • Wiederkehrende Prüfung
  • Prüfung nach Aufstellung (wenn ortsveränderlich)