Rezertifizierung PT

Rezertifizierungskurs

Nach Ablauf jeder zweiten Gültigkeitsdauer (alle 10 Jahre nach der Qualifikationsprüfung) muss eine Rezertifizierung erfolgen. Für eine Rezertifizierung sind abhängig von der Stufe die nachstehend aufgeführten Bedingungen zu erfüllen. In den Verfahren, bei denen im Kursprogramm 2020 keine speziellen Rezertifizierungs-Prüfungen vorgesehen sind, werden die Rezertifizierungs-Prüfungen im Rahmen der in diesem Kursprogramm aufgeführten Prüfungen erfolgen, wobei grundsätzlich die Teilnahme an einem vorgängigen Repetitionskurs empfohlen wird. Der «Antrag für die Rezertifizierung» hat auf dem entsprechenden, vollständig ausgefüllten SGZP-Formular zu erfolgen.

Kursanmeldung
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