Rezertifizierung MT

Nach Ablauf jeder Gültigkeitsdauer (alle 5 Jahre nach der Qualifikationsprüfung) muss eine Rezertifizierung erfolgen. Für eine Rezertifizierung sind abhängig von der Stufe die nachstehend aufgeführten Bedingungen zu erfüllen. In den Verfahren, bei denen im Kursprogramm 2020 keine speziellen Rezertifizierungsprüfungen vorgesehen sind, werden die Rezertifizierungsprüfungen im Rahmen der in diesem Kursprogramm aufgeführten Prüfungen erfolgen, wobei grundsätzlich die Teilnahme an einem vorgängigen Repetitionskurs empfohlen wird. Der «Antrag für die Rezertifizierung» hat auf dem entsprechenden, vollständig ausgefüllten SGZP-Formular zu erfolgen.

Kursanmeldung
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