Seil- & Seilbahntechnik
Die Aufgaben im Seilbahnbereich umfassen die Überprüfung von Seilbahnen und Schleppliften, magnetische Seilprüfungen sowie ergänzende Prüfungen gemäß Anlage 2.
Dazu zählen auch ÖVE-Überprüfungen der Seilbahntechnik und wiederkehrende Brandschutzüberprüfungen. Die professionelle Begleitung bei der Wiederaufstellung von Seilbahnen und Schleppliften sowie genehmigungsfreie Umbauten gemäß §20 im Bereich Seilbahntechnik und Hochbau sind weitere Schwerpunkte.
Weitere Tätigkeiten beinhalten Sicherheitsberichterstellung, Erstellung von seilbahntechnischen und hochbautechnischen Gutachten, sowie Sicherheitsanalysen im Seilbahnbereich.
Genehmigungsfreie Umbauten gemäß §20 im Bereich Seilbahntechnik und Hochbau werden ebenfalls durchgeführt. Sämtliche dieser Aufgaben gewährleisten den sicheren Betrieb und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im Seilbahnbereich.
Dienstleistungen im Bereich Seil- und Seilbahntechnik:
- Überprüfung von Seilbahnen (SeilbÜV2013)
- Überprüfung von Schleppliften (BGBl. II Nr. 375/2013 SeilbÜV2013)
- Ergänzende Prüfungen nach Anlage 2 (BGBl. II Nr. 375/2013 SeilbÜV2013)
- Magnetische Seilprüfung
- ÖVE-Überprüfung (DSB 80 / EN 12927-6 / EN 12927 / OITAF Heft 11-1 / OITAF Heft 8-2)
- Wiederkehrender Brandschutz Seilbahnen (Richtlinie R 2/04)
- Begleitung bei Wiederaufstellung von Seilbahnen und Schleppliften
- §20 Personen (Genehmigungsfreie Umbauten) - Seilbahntechnik / Hochbau
- Sicherheitsberichte
- Seilbahntechnische Gutachten
- Hochbautechnische Gutachten im Seilbahnbereich
- Sicherheitsanalysen