
Akkreditierung
Die Akkreditierung ist die formelle Anerkennung durch eine Akkreditierungsstelle, dass eine Konformitätsbewertungsstelle (Prüf-, Kalibrier-, Inspektions-, Zertifizierungs-, Verifizierungsstelle) die jeweils für sie geltenden Anforderungen an Qualifikation und Ausstattung erfüllt. Sie gilt damit als kompetent, bestimmte Tätigkeiten auszuüben.
Die Akkreditierung Austria ist auf Grundlage der EU-Verordnung VO (EG) Nr. 765/2008 und dem Akkreditierungsgesetz (AkkG) 2012 die österreichische nationale Akkreditierungsstelle und im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort eingerichtet.
Zertifizierungsprogramme
Die Zertifizierungsstelle muss Informationen zum Anwendungsbereich, den Anforderungen an Prozesse und/oder Produkte, Abläufe und Fristen, Rechte und Pflichte des Kunden und der Zertifizierungsstelle, sowie spezifische Regeln und Verfahren des Zertifizierungsprozesses öffentlich bereitstellen. Die Umsetzung der Anforderungen erfolgt in Zertifizierungsprogrammen.
Nicht diskriminierende Bedingungen
Unsere Zertifizierungsdienstleistungen stehen allen Antragstellern offen. Der Zugang zu unseren Zertifizierungsverfahren ist unabhängig von der Größe des Unternehmens, der Mitgliedschaft in einer bestimmten Vereinigung oder der Anzahl bereits ausgestellter Zertifikate. Wir wenden keine Bedingungen an, die den Zugang zur Zertifizierung unangemessen erschweren oder einschränken, es sei denn, dies ist durch objektive und nachvollziehbare Gründe im Zusammenhang mit den Zertifizierungsanforderungen gerechtfertigt. Die Kriterien und Verfahren für die Zertifizierung sind öffentlich zugänglich und werden transparent kommuniziert.
Beschwerden & Einsprüche
Die wirksame Aufarbeitung von Beschwerden und Einsprüchen hat eine wichtige Bedeutung zum Schutz der Zertifizierungsstelle und anderer interessierter Kreise vor Fehlern, Auslassungen oder unvernünftigem Verhalten. Die Zertifizierungsstelle muss über ein dokumentiertes Verfahren verfügen, Beschwerden entgegenzunehmen, zu beurteilen sowie Entscheidungen über die Beschwerden zu treffen. Die Abwicklung von Beschwerden und Einsprüchen ist in den beiliegenden Dokumenten dargelegt.
Unparteilichkeit und Objektivität
Übergeordnetes Ziel unserer Zertifizierungstätigkeit ist die uneingeschränkte Unparteilichkeit und Gleichbehandlung aller Kunden. Unparteilichkeit und Vertraulichkeit sind unbedingte Voraussetzungen für eine Zertifizierungsstelle. Im integrierten Qualitätsmanagementsystem erfolgt eine laufende Identifikation und resultierende Vermeidung von Gefährdungspotenzialen und Interessenskonflikten. Durch die Einhaltung und Überwachung der normativ geforderten Unparteilichkeit können wir die geforderte Objektivität gewährleisten.
Verwendungshinweise
Beschreibung des Umganges mit gbd-Dokumenten der akkreditierten Stellen gbd Lab GmbH (Prüflabor und Inspektionsstelle) und gbd Zert GmbH (Zertifizierungsstelle)